Wohnen
IM KOLPINGHAUS
Junge Menschen zwischen 16 und 27 Jahren, die sich in einer schulischen oder dualen Ausbildung oder einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme befinden, einen Freiwilligendienst leisten oder am Blockschulunterricht teilnehmen oder überbetriebliche Lehrgänge besuchen.
Beim Dauerwohnen beträgt die Wohndauer mindestens drei Monate.
Beim Kurzzeitwohnen gibt es keine Mindestwohndauer.
Nein. Das Jugendwohnen ist eine sozialpädagogisch begleitete Wohnform nach §13,3 SGB VIII. Eine rein private Anmietung ohne Ausbildungshintergrund ist nicht möglich.
Ja, durch unsere Betriebserlaubnis sind Personen von der Aufnahme ausgeschlossen auf die folgendes zutrifft:
Nein, für uns gibt es dabei keinen Unterschied. Für uns sind das zwei Bezeichnungen für die gleiche Sache. Die einen fühlen sich von Azubiwohnen eher angesprochen, die anderen von Jugendwohnen.
Alle Zimmer sind möbliert, d.h. mit Bett, Schrank, Schreibtisch und Stuhl ausgestattet. Im Dauerwohnen können darüber hinaus auch zusätzliche eigene Möbel mitgebracht werden.
Im Dauerwohnen sind alle Zimmer Einzelzimmer (teilweise mit eigenem Bad, teilweise in Wohngemeinschaften mit geteiltem Bad).
Im Kurzzeitwohnen erfolgt die Unterbringung in Mehrbettzimmern (in der Regel Zweibettzimmer), Einzelzimmer sind hier nicht vorgesehen.
Ja, im Haus stehen Gemeinschaftsküchen zur Verfügung, die zum gemeinsamen Kochen und Beisammensein genutzt werden können.
Bettwäsche wird gestellt, es kann auch eigene mitgebracht werden. Handtücher müssen von den Bewohnerinnen und Bewohnern selbst mitgebracht werden.
Ja, sowohl im Dauerwohnen als auch im Kurzzeitwohnen bieten wir Rollstuhlgerechte Zimmer und Sanitäranlagen. Wenn Sie besondere Bedürfnisse haben sprechen Sie uns gerne an.
Ja, in allen Bereichen steht Internet (LAN und/oder WLAN) zur Verfügung und ist im Preis inbegriffen.
Ja, es steht eine Waschküche mit Waschmaschinen und Wäschetrocknern gegen Gebühr zur Verfügung, Waschmittel muss selbst besorgt werden. Direkt gegenüber gibt es auch einen öffentlichen Waschsalon.
Das Angebot beinhaltet Teil- oder Vollverpflegung, je nach Unterbringungsart..
Ja, beim Abendessen kann zwischen Fleischgerichten und vegetarischen Menüs gewählt werden. Unverträglichkeiten oder religiöse Speisevorschriften werden nach Absprache berücksichtigt. Eine Variante ohne Schweinefleisch ist immer im Angebot.
Je nach Art der Ausbildung ist eine Finanzierung über BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) oder BAföG möglich. Das Team des Kolpinghauses berät hierzu gerne.
Bei bayerischen Schülern und Schülerinnen werden die Kosten bis auf einen Eigenanteil meist von den Aufwandsträgern übernommen. Bei außerbayerischen Teilnehmenden erfolgt die Abrechnung meist über die Beleger.
Ja, ein pädagogisches Team begleitet die Bewohnerinnen und Bewohner und ist für Notfälle 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche erreichbar.
Es gibt Freizeiträume: Fitnessraum, Kicker-Raum, TV-Raum, Musikraum, Krativ-Raum, uvm. und unseren Freizeitraum "Blaue Ente" mit Bar, Billard und Darts sowie ein wöchentliches Sportangebot in einer benachbarten Turnhalle bzw. auf einem Sportplatz. Zusätzlich gibt es ein wechselndes Programm mit Ausflügen (z. B. Bowling, Kino) und Schulungen zur Sozialkompetenz.
Aktive Mitgestaltung ist ausdrücklich erwünscht, zum Beispiel durch ein Engagement als Stockwerks- oder Wohnheimsprecher oder als Mitglied in einem der Freizeit-Teams.
Die Anreisezeiten sind Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14:00 bis 22:00 Uhr, Dienstag ab 14:30 Uhr sowie Sonntag von 18:00 bis 22:00 Uhr.
Mit der Straßenbahnlinie 2 bis zur Haltestelle „Mozarthaus/Kolping“. Die Innenstadt ist zudem in 10 Gehminuten erreichbar. Zum Hauptbahnhof sind es ca. 15 Gehminuten.
Leider stehen keine eigenen Parkplätze zur Verfügung! Der nächste meistens kostenlose Parkplatz befindet sich auf dem Plärrer Gelände ca. 1,5 km entfernt. Die öffentliche Parkgarage der Kolping Akademie kann gegen Gebühr (zu zahlen am Automaten) genutzt werden.
Ab 22 Uhr herrscht Nachtruhe. Das heißt, dass es im Haus so leise sein soll, dass alle die schlafen wollen auch schlafen können.
Ja, Minderjährige unterliegen einer besonderen Aufsicht. Sie müssen sich jeden Abend bis spätestens 22:30 Uhr beim pädagogischen Team melden und Ihre Anwesenheit bestätigen. An Wochenenden ist kein Aufenthalt von Minderjährigen im Wohnheim möglich. Minderjährige dürfen nur in bestimmten Wohnheimbereichen untergebracht werden
Wir sind eine Einrichtung der Jugendhilfe, d.h. bei uns gilt ein gesetzliches Rauch- und Cannabisverbot. Das Rauchen von Tabak ist im gekennzeichneten Raucherbereich für volljährige gestattet. Im Kurzzeitwohnen gilt ein generelles Alkoholverbot, ausgenommen davon ist der Freizeitraum "Blaue Ente" in dem alkoholische Getränke in geringen Mengen ausgeschenkt werden. Spirituosen sind generell untersagt.
Ja, Gäste sind im Wohnheim willkommen. Dabei gelten folgende Regelungen:
Unser Haus hat eine Brandmeldeanlage mit Rufalarmierung. D.h. wenn ein Feueralarm ausgelöst wird kommt automatisch die Feuerwehr. Wenn es sich um einen Fehlalarm handelt werden die Kosten dafür dem Verursacher in Rechnung gestellt, dies gilt auch bei Fahrlässigkeit wie Rauchen im Zimmer, übermäßigem Deo-Gebrauch oder zu heißem Duschen etc.
Die Flucht- und Rettungswege müssen immer frei bleiben.