Kolping
Stiftung
Augsburg
Informationen zur Barrierefreiheit der Webseite www.jugendwohnen-augsburg.de gem. § 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) schreibt Wirtschaftsakteuren, die vom Gesetz erfasste Dienstleistungen für Verbraucher nach dem 28.06.2025 erbringen vor, bestimmte Informationen für die Allgemeinheit in barrierefreier Form zugänglich zu machen. Wir informieren mit diesem Dokument.
Angaben zum Betreiber der Webseite gem. Art. 246 EGBGB
Kolping-Stiftung Augsburg
Frauentorstraße 29
86152 Augsburg
Deutschland
Tel.: +49 (0) 821 3443 260
Fax: +49 (0) 821 3443 259
E-Mail: info@kolping-stiftung.de
Weitere Verbraucherinformationen zu unseren Waren und Dienstleistungen sind auf unserer Webseite bei den jeweiligen Angeboten ausgeführt. Die Kosten für Kurzzeitwohnen und Dauerwohnen sind abhängig von der für die jeweilige Ausbildung möglichen Unterstützungsleistung, etwaigen individuellen Verträgen mit unseren Partnern (z.B. Betrieb, Innung, Ausbildungszentrum, Jugendamt) oder gesetzlichen Bestimmungen. Die für die einzelnen Jugendlichen und Auszubildenden anfallenden Kosten können daher nicht im Vorhinein von uns genannt werden. Wir informieren auf unserer Webseite in allgemeiner Weise über mögliche Unterstützungsleistungen und über die für die Beantragung zuständigen Stellen. Sprechen Sie bei weiteren Fragen bitte das Team Azubi- und Jugendwohnen unter jugendwohnen@kolping-augsburg.de an.
Allgemeine Beschreibung
Träger des Azubi- und Jugendwohnen im Kolpinghaus ist die Kolping-Stiftung Augsburg, eine kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts. Das Kolpinghaus Augsburg bietet 246 Plätze für junge Menschen zwischen 16 und 27 in Jahren in schulischer oder betrieblicher Ausbildung oder Berufsvorbereitung an. Das Leistungsangebot umfasst die Unterbringung in möblierten Zimmern, Teil- oder Vollzeitverpflegung, fachpädagogische Begleitung sowie die Förderung durch ein gezieltes Sozialkompetenztraining und ein abwechslungsreiches Freizeitprogramm.
Unser Angebot „Kurzzeitwohnen“ (keine Mindestdauer, bis zu drei Monaten) richtet sich an alle, die den Blockunterricht an einer Augsburger oder Neusäßer Berufsschule besuchen sowie an Personen, die an Kursen der Handwerkskammer teilnehmen, überbetriebliche Schulungen absolvieren oder im Rahmen der Ausbildung ein Praktikum machen. Die Unterbringung erfolgt in Mehrbettzimmern, es bestehen Gemeinschaftsküchen und gemeinsam genutzte Bäder.
Unser Angebot „Dauerwohnen“ (Mindestdauer drei Monate) richtet sich an alle in dualer oder schulischer Ausbildung, auch an weiterführenden (Fach-)Schulen, in berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahen oder die Freiwilligendienst leisten. Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern, teilweise mit eigenem Bad, teilweise in Wohngemeinschaften mit gemeinsamen Bädern sowie Gemeinschaftsküchen.
Je nach Unterbringungsart sind in unseren Preisen Teil- oder Vollverpflegung enthalten. Individuelle Besonderheiten, Unverträglichkeiten oder religiöse Speisevorschriften werden nach Absprache berücksichtigt.
Sollten Sie Fragen zur Barrierefreiheit des Azubi- und Jugendwohnens im Kolpinghaus Augsburg haben, sprechen Sie uns bitte an.
Zum Verständnis unserer elektronischen Dienstleistungen
Über unsere Webseite stellen wir unter der Rubrik „Kurzzeitwohnen“ ein elektronisches Formular mit der Bezeichnung „Verbindliche Reservierung für Blockschüler“ zur Verfügung. Wenn Sie dieses elektronische Formular ausgefüllt haben und absenden, kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und der Kolping-Stiftung Augsburg über Kurzzeitwohnen zustande.
Ebenfalls unter der Rubrik „Kurzzeitwohnen“ können Sie über ein anderes elektronisches Formular eine „Reservierung für Sonstige“ vornehmen. Diese Reservierungsmöglichkeit richtet sich an Personen, die an überbetrieblichen Schulungen oder Praktika teilnehmen. Wenn Sie dieses elektronische Formular ausgefüllt haben und absenden, kommt noch kein Vertrag zustande. Das ist erst der Fall, wenn wir Ihnen eine ausdrückliche Bestätigung über das Zustandekommen eines Vertrages über Kurzzeitwohnen übermittelt haben.
Unter der Rubrik „Dauerwohnen“ bieten wir ein elektronisches Formular „Bewerbung für Dauerwohnen“ an. Wenn Sie dieses elektronische Formular ausgefüllt haben und absenden, kommt noch kein Vertrag über Dauerwohnen zustande. Das ist erst der Fall, wenn wir Ihre Bewerbung annehmen und mit Ihnen einen Vertrag schließen.
Beschreibung der digitalen Barrierefreiheit dieser Webseite
Die Webseite erfüllt die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der dazu erlassenen Verordnung (BFSGV).
Soweit notwendig und möglich wurden die nachfolgend genannten Normen und Richtlinien angewandt:
Wir beachten die in § 12 Nr. 3 BFSGV angegebenen Grundprinzipien der Barrierefreiheit von Webseiten:
Wahrnehmbarkeit: Funktionen und Inhalte unserer Webseite sind auch wahrnehmbar, wenn einzelne Sinne gar nicht oder nur eingeschränkt funktionieren. Wir stellen die Informationen über mehr als einen sensorischen Kanal bereit. Wir verwenden Schriftarten mit angemessener Größe und geeigneter Form und mit ausreichendem Kontrast sowie ausreichenden Abständen zwischen den Buchstaben, Zeilen und Absätzen.
Bedienbarkeit: Alle Elemente der Webseite können auch im Falle einer funktionellen Beeinträchtigung uneingeschränkt bedient werden. Tastaturbedienbarkeit und ausreichende Zeit zum Abschluss eines Bestellvorgangs sind für uns selbstverständlich.
Verständlichkeit: Wir möchten, dass unsere Webseite für jeden verständlich ist. Daher verwenden wir einfache Sprache. Unser Anspruch ist ein aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer nachvollziehbares und konsistentes Design.
Robustheit: Unsere Webseite ist über die marktüblichen Browser und assistiven Technologien auslesbar. Wir verwenden zur Strukturierung der Inhalte unserer Webseite durchgehend HTML oder XML.
Marktüberwachungsbehörde
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, Anstalt des öffentlichen Rechts
Carl-Miller-Straße 6
39112 Magdeburg
Telefon: +49 (0) 391 5676 970
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de